Behandlungsmöglichkeiten in Zeiten der Coronakrise

Gemäß einer Nachricht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, die unserem Verband weitergeleitet wurde, geht man davon aus, dass der Heilpraktiker derzeit sogar uneingeschränkt tätig sein dürfen, d.h. nicht bloß beschränkt auf medizinisch dringende Fälle arbeiten dürfen. Es handelt sich um die Rechtsauffassung des Ministerium in Bayern.

Trotzdem möchte ich meine derzeitige Tätigkeit auf solche beschränken, welche absolut medizinisch dringen und nicht aufschiebbar sind. Das ergibt sich letztlich aus dem Sinn und Zweck der für Bayern erlassenen Allgemeinverfügung, nur solchen Tätigkeiten nachzugehen, welche unbedingt erforderlich sind.

Deswegen möchte ich Ihnen anbieten, Sie über Skype, zoom oder auch telefonisch zur Immunstärkung zu beraten.

Bei noch nicht infizierten Personen, die zur Risikogruppe gehören, sind nach dem derzeitigen Stand hochdosierte Vitamin C Infusionen sinnvoll, die ich Ihnen gerne anbieten möchte.